Rechtsanwalt Tom Westermann
Tom ist Spezialist für sämtliche Fragen zum Softwarerecht.
Seine Tätigkeit umfasst die Beratung von Software- und IT-Unternehmen sowie Entwicklern und Startups vorwiegend im Vertragsrecht, Lizenzrecht und zu Open Source Software. Daneben vertritt er seine Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Tom arbeitet über zehn Jahre als Rechtsanwalt und ist seit 2018 Teil der Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin.
Er berät in deutscher und englischer Sprache und ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).
Westermann & Scholl Rechtsanwälte
Im Jahr 2018 gründete Tom zusammen mit Rechtsanwalt Philipp Vitus Scholl die Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte - eine Boutique-Kanzlei mit hochspezialisierter Schwerpunktberatung im Urheber- und Medienrecht.
Neben der Kernberatung im Softwarerecht, Musikrecht sowie Foto- und Bildrecht vertritt die Kanzlei Mandanten aus der gesamten Kreativwirtschaft.
Hoher Qualitätsstandart bei der Mandatsbearbeitung wird neben laufender Fortbildung durch stetigen fachlichen Austausch unter den Kollegen gewährleistet. Zwei Köpfe denken mehr als einer.