- Softwarerecht -
Die Kanzlei Westermann & Scholl bietet hochspezialisierte Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen rund um Software.
Telefon: 040 / 819 823 42
E-Mail: [email protected]
Die tatsächliche und wirtschaftliche Bedeutung von Software ist allgegenwärtig und sie wächst weiter. Folglich tauchen in diesem Zusammenhang ebenfalls umfangreiche und vielseitige Rechtsfragen auf. Dabei sind insbesondere folgende Bereiche von Bedeutung:
- Urheberrecht
- Vertragsrecht
- Lizenzrecht
- Recht der Open-Source-Software
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- AGB-Recht
1. SOFTWAREUNTERNEHMEN, PROGRAMMIERER UND ENTWICKLER
Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software, Computerprogramm oder App stellen sich regelmäßig folgende Fragen:
- Wie schütze ich meine Software / meine App / mein Computerprogramm?
- Kann man Software patentierten lassen?
- Brauche ich einen Markenschutz für meine Software / meine App?
- Brauche ich einen Designschutz für graphische Elemente in meiner Software / meiner App?
- Welche Verträge brauche ich?
- Was passiert, wenn meine Software / meine App Mängel hat?
- Was bedeutet Produkthaftung?
- Wie setze ich - außergerichtlich und gerichtlich - meine Ansprüche durch, wenn jemand die Rechte an meiner Software / meiner App verletzt? (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft - Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
Zu diesen Fragen stehen wir Ihnen mit Rechtsanwalt Tom Westermann als hochspezialisiertem Partner im Softwarerecht zur Verfügung. Kontaktierten Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens im Softwarerecht:
2. NUTZER VON SOFTWARE
Für den Nutzer von Software stellen sich insbesondere Fragen zur Berechtigung der Nutzung und dessen Umfang (z.B. Einzelplatzlizenz oder Netzwerklizenz), Arten der Nutzung (Softwareüberlassung, Softwarekauf, SaaS - Software as a Service, verbundene Software- und Hardwareverträge), im Zusammenhang mit der Erstellung von Individualsoftware nicht zuletzt Fragen zu den angemessenen Kosten Ihres Auftrages, Fragen zur rechtssicheren Nutzung von Open-Source-Software, Free Software oder Shareware sowie spezielle Fragen beim Kauf von "gebrauchter" Software (Used Soft). In diesem Zusammenhang beraten wir zu
- Umfang Ihrer Lizenz und der Nutzungsberechtigung
- Kosten für Ihre Lizenz oder den Kauf der Software
- Vertragsentwurf und Vertragsprüfung für Softwarekauf und Softwareüberlassung
- Lizenzweitergabe bei "gebrauchter" Software
- Lizenzpflichten bei freier Software, insbesondere Open-Source-Software
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3. SOFTWAREVERTRÄGE
Im Fokus steht regelmäßig der Vertrag für Software, um Ihr Projekt in einen rechtssicheren Rahmen zu fassen. In diesem Zusammenhang begleiten wir Sie unter Beachtung Ihrer individuellen Bedürfnisse, um der Komplexität Ihres speziellen Vorhabens Rechnung zu tragen, was durch Musterverträge nicht ausreichend gewährleistet ist.
Wir beraten Sie bei der Erstellung und Prüfung insbesondere zu den folgenden Vertragstypen:
- Entwicklungsvertrag
- Überlassungsvertrag
- Nutzungsvertrag
- Lizenzvertrag
- Endbenutzerlizenzvertrag
- Wartungsvertrag
- Pflegevertrag
- Vertriebsvertrag
- Distributorenvertrag
- Schulungsvertrag
- Leasingvertrag
- Kaufvertrag
- verbundener Hardware- und Software-Vertrag
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